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   FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13   

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https://dejure.org/2013,54983
FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13 (https://dejure.org/2013,54983)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.07.2013 - 1 V 1184/13 (https://dejure.org/2013,54983)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 1 V 1184/13 (https://dejure.org/2013,54983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines inländischen Unternehmens als wirtschaftlichem Arbeitgeber zur Vornahme eines Lohnsteuerabzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerabzugspflicht des wirtschaftlichen Arbeitgebers nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG bei internationaler Arbeitnehmerentsendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerabzugspflicht des wirtschaftlichen Arbeitgebers nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG bei internationaler Arbeitnehmerentsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1706
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts sei, wer die Vergütung für die geleistete Tätigkeit wirtschaftlich trage, indem er diese unmittelbar an den Arbeitnehmer auszahle oder indem ein anderes Unternehmen für ihn in Vorlage gehe (BFH I R 21/01 BStBl II 2003, 306).

    Aus dem Beschluss des BFH vom 4. September 2002 I R 21/01, BStBl II 2003, 306 geht zum einen schon deshalb nichts anderes hervor, weil dieser zu einer nur kurzfristigen Tätigkeit des Leiharbeitnehmers (2 ½ Wochen) ergangen ist und zum anderen die Entscheidung für einen Zeitraum vor Geltung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Rechtslage grundlegend verändert hat, ergangen ist.

  • BFH, 23.02.2005 - I R 46/03

    Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Zum anderen wird bei einer Arbeitnehmerentsendung das aufnehmende Unternehmen nur dann zum Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinne, wenn der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf jenes Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist (BFH vom 23. Februar 2005 I R 46/03, BFH/NV 2005, 1191 m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH vom 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl II 1968, 538; vom 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH, grundlegend: Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533 und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzgericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516; vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641 m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2009 - IV B 48/09

    Freibetrag zur Abfindung weichender Erben: keine fristgerechte Verwendung des

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzgericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516; vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641 m.w.N.).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH vom 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl II 1968, 538; vom 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH, grundlegend: Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533 und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 2/04
    Auszug aus FG Saarland, 25.07.2013 - 1 V 1184/13
    Die Voraussetzung des wirtschaftlichen Tragens ist insbesondere auch dann erfüllt, wenn die von dem anderen Unternehmen gezahlte Arbeitsvergütung dem deutschen Unternehmen weiterbelastet wird (BMF vom 27. Januar 2004 IV C - S 2000 - 2/04, BStBl I 2004, 173 unter III 1).
  • FG Thüringen, 13.12.2018 - 3 K 795/16

    Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung -

    Eine wirtschaftliche Arbeitgeberstellung in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn kumulativ der leitende Angestellte im Interesse des aufnehmenden Unternehmens tätig ist, das aufnehmende Unternehmen wirtschaftlich die Kosten der Entlohnung des überlassenen Mitarbeiters trägt und das Risiko für die Arbeitsergebnisse des Mitarbeiters übernimmt, und zusätzlich der Mitarbeiter in die Arbeitsorganisation und die Hierarchie des aufnehmenden Unternehmens eingebunden ist (vgl. Wassermeyer/Schwenke in Wassermeyer, DBA, MA Art. 15 Rz. 116, vgl. ferner z.B. BFH-Urteil vom 23.02.2005 I R 46/03, BFHE 209, 241, BStBl II 2005, 547 m. w. N., Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2013 1 V 1184/13, EFG 2013, 1706).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Solche Werkverträge dürften mit Preis (vgl. Preis, Werkverträge zur Umgehung des AÜG - kein empfehlenswerter Weg! in BB 2012, 1ff sowie Freckmann/Gallini, Verändert Equal Pay die Leiharbeitsbranche? in BB 2013, 309ff; Tuengerthal/Rothenhöfer, Eine Lanze für den Werkvertrag, BB 2013, 53ff) dann nämlich vielfach nichts anderes als den unverhohlenen Versuch, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und dabei auch die Restriktionen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zu umgehen, darstellen (vgl. hierzu weiter Greiner, Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspolitik, NZA 2013, 697ff, 704 sowie zuletzt u.a. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2013, 1 V 1184/13 und LAG BW, Urteil vom 01.08.2013, 2 Sa 6/13).
  • FG München, 22.04.2016 - 8 K 3290/14

    Bundesfinanzhof, Arbeitsverhältnis, Lohnsteuer, Arbeitslohn, Arbeitgeber,

    Eine konzerninterne Entsendung kann demnach nur dann zu einem Wechsel der Arbeitgeberstellung führen, wenn die Entsendung des betreffenden Arbeitnehmers im Interesse und auf Betreiben des aufnehmenden Unternehmens erfolgt und der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf jenes Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 46/03, BStBl II 2005, 547 m. w. N., Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 1 V 1184/13 -, Rn. 18, juris).
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